„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“

Auf zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.

Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.

Kündigung
UWD Arbeitsrecht

 

Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die Arbeitnehmer. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.

Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.



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